Transferlösungen ▷ Transferlösungen
Als Transfergesellschaft eröffnen wir Menschen bei Arbeitsplatzabbau neue Perspektiven.
Unsere große Stärke ist, dass wir die Potenziale des Einzelnen erkennen – und mit allen Akteuren gemeinsam individuelle, passgenaue Lösungen entwickeln.
Unsere langjährigen Kontakte zu Unternehmen ermöglichen es, dass Menschen und Arbeit neu zusammenfinden.
Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie in den Kundenstimmen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Transfermaßnahmen zu gestalten:
Transfermaßnahme gem. § 110 SGB III
Die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer werden noch während der Kündigungsfrist unter Nutzung von öffentlichen Fördermitteln bei der persönlichen und beruflichen Neuorientierung kompetent unterstützt und beraten. Die im Vorfeld notwendige Abstimmung mit der Arbeitsagentur begleitet die GPQ.
Transferkurzarbeit gem. § 111 SGB III
In Absprache mit der zuständigen Agentur für Arbeit und den Betriebsparteien richtet die GPQ eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE) für betroffene Mitarbeiter ein. Die Bewilligung von Transferkurzarbeitergeld wird beantragt. Zur Finanzkontrolle und inhaltlichen Mitgestaltung wird die Einrichtung eines Beirates vorgeschlagen.
Integrierte Lösung
Die GPQ empfiehlt auf Grund ihrer Erfahrung die Kombination der beiden Maßnahmen.
Profiling
In jedem Fall steht vor Beginn des Transferprozesses ein ausführliches Profiling. Dies dient dazu, den betroffenen Menschen individuell beraten, unterstützen und vermitteln zu können.